Donnerstag, 19.11.2009
Bei Apelt sichert man sich mit Hilfe des Verbandes fortan den Schutz des nicht eingetragenen Gemeinschafts-Geschmacksmusters. Bei neuen Kopierfällen können die Unternehmensrechte nun anschaulich belegt werden. Der nichteingetragene Gemeinschafts-Geschmacksmusterschutz ist für noch unerfahrene Unternehmen ein guter Einstieg. Noch sicherer ist das registrierte Recht.
Der Vortrag veranschaulichte einerseits mit welcher Akribie Kopierer ans Werk gehen, und andererseits mit welchen Kniffen eine Dokumentation der Schutzrechtsverletzung erstellt werden kann.
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