Erster Etappensieg für E15
Seit vielen Jahren liegen Philipp Mainzer, Gründer und Inhaber von E15, und Ikea im Rechtsstreit. Dabei geht es um das Ikea-Bett ‚Malm‘, dass die Schweden kurz nach der Präsentation des E15-Bettes ‚Mo‘ auf den Markt brachten. Tatsächlich sind die Designs nahezu identisch. Philipp Mainzer hält das Patent an dem Design ‚Mo‘ seit dem Jahr 2002 und stellte das Bett damals auch auf der imm cologne vor. Der Vertrieb von ‚Malm‘ begann im Jahr 2003. Ikea verweist dagegen auf das Vorgängermodell von ‚Malm‘ mit dem Namen ‚Bergen‘. Dieses habe bereits nahezu das selbe Design gehabt. Problem dabei: Auch ‚Bergen‘ wurde das erste Mal beworben, als Mainzer das Patent für ‚Mo‘ bereits hielt. Jetzt hat E15 einen ersten Etappensieg errungen. Am 29.06.2017 hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und verweist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück. Begründung: Anders als das Oberlandesgericht hat der Bundesgerichtshof die von der Ikea of Sweden AB im Ausland vorgenommen Vorbereitungshandlungen zum Vertrieb des Bettgestells Bergen in Deutschland für die Entstehung eines Vorbenutzungsrechts nach § 41 Abs. 1 GeschmMG/DesignG nicht ausreichen lassen. Erforderlich ist viel mehr, dass die vom Gesetz verlangten wirklichen und ernsthaften Anstalten zur Benutzung ebenso wie eine Benutzung selbst in Deutschland stattgefunden haben.
Zu dem ergangenen BGH-Urteil sagt der Experte für Marken & Designrecht Dr. Nicolás Schmitz: "Das ist ein Etappensieg für E15. Der BGH stellt klar, dass nur solche Investitionen in Produktentwicklungs- und Vorbereitungshandlungen für den Markteintritt relevant sind, die nachweisbar in Deutschland getätigt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Ikea aufgrund der Konzernstruktur verliert." Dr. Nicolás Schmitz ist Anwalt der Kanzlei Grünecker und berät zahlreiche Unternehmen aus der Luxusgüterindustrie, von der Mode- bis zur Möbelbranche.