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Mittwoch, 18. Oktober 2017, 08:50 Uhr
PEFC

Bund setzt klares Signal für nachhaltige Holzbeschaffung

Verabschiedet gemeinsamen Leitfaden: Bereits 2010 setzte der Bund mit dem Beschaffungserlass für Holz und Holzprodukte ein klares Zeichen für die Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Wie der PEFC bekannt gibt, wurde diese Vorschrift jetzt mit dem „Gemeinsamen Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ konkretisiert.

Bisher war festgelegt, dass Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, „nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung“ stammen müssen. In dem Erlass aus 2010 heißt es: „Der Nachweis ist vom Bieter durch die Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.“

Problematisch war dabei unter anderem die Frage, wie Einzelnachweise, die als Alternative zur eigenen Chain-of-Custory-Zertifizierung genannt werden, zu gestalten sind. Der „Gemeinsame Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet und schafft nun Klarheit. Grundsätzlich gelten folgende Verfahren:

Entweder das Unternehmen verfügt über ein entsprechendes anerkanntes forstliches Chain-of-Custody (CoC) Zertifikat [u.a. PEFC] bzw. ein anderes gleichwertiges Zertifikat [welches vor der Vergabe durch das Thünen-Institut (TI) oder das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf Kosten des Bieters geprüft und belegt ist].

Oder das Unternehmen, welches über kein anerkanntes CoC-Zertifikat verfügt, legt einen sogenannten Einzelnachweis vor [dieser muss belegen, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stammen. In diesem Fall belegt der Auftragnehmer den Ein­satz von nachhaltigem Holz durch eine gesonderte Doku­mentation, welche durch unabhängige Dritte geprüft wird].

„Es freut uns außerordentlich, dass der frisch veröffentlichte Leitfaden weiterhin ein klares Signal für die Bewahrung unserer Wälder ist, denn der Stellenwert von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern wird deutlich betont“, sagt Dirk Teegelbekkers, Geschäftsführer von PEFC Deutschland. „Nun hilft der neue Leitfaden nicht nur den öffentlichen Beschaffungsstellen bei der Durchführung der Ausschreibungen, er definiert jetzt auch für alle betroffenen Unternehmen klar, was zu tun ist.“

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